16.08.2022 08:00 Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die Namen der schwerbehinderten Beschäftigten nennen Ein Betriebsrat darf Auskunft über die Zahl und Namen der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb verlangen, wenn er die Daten für seine Aufgaben benötigt. Da es sich um sensible Gesundheitsdaten handelt, muss der Betriebsrat besondere Vorkehrungen zum Datenschutz treffen...
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